Allgemeine
Geschäftsbedingunge (AGB)
1. Vertragsabschluss
1.1 Vertragsabschluss vor Ort
Der Vertrag kommt durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages der Parteien durch die beiden jeweiligen Unterschriften zustande. Eine Unterschrift kann auch digital erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen bei Vertragsabschlüssen Vorort von den Bestimmungen bei Online-Abschlüssen abweichen.
1.2 Online-Vertragsabschluss
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Bestimmungen nur auf die angebotenen Online-Verträge des Clubs beziehen.
Das Ausfüllen und Absenden des online zur Verfügung gestellten Formulars stellt ein Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages dar. Die Annahme dieses Angebots erfolgt mit der Bestätigung-E-Mail des Clubs.
Ein Online-Vertrag kann innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages in Textform widerrufen werden. Im Falle des fristgerechten sowie ordnungsgemäßen Vertragswiderrufes werden bis dahin geleistete Zahlungen rückerstattet.
Eine umfassende Widerrufsbelehrung ist unter www.move-don.de/widerruf veröffentlicht.
1.3 Vertragsabschluss durch Minderjährige
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind verpflichtet, dem Studio auf Verlangen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für minderjährige Mitglieder genehmigt der Erziehungsberechtigte den Vertrag, der Erziehungsberechtigte bestätigt ferner, gesetzlich zur alleinigen Vertretung befugt zu sein, andernfalls müssen sämtliche Erziehungsberechtigte den Vertrag genehmigen.
2. Leistungsumfang
2.1. Das Mitglied ist im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung der Einrichtungen und Clubräume und zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der getroffenen Vertragsvereinbarung berechtigt. Das Mitglied ist zur Nutzung der Einrichtungen während den offiziellen Öffnungszeiten berechtigt, welche ausgehangen werden. Die MOVE smart trainieren GmbH behält sich vor, Änderungen an den Öffnungszeiten vorzunehmen.
2.2 Weitere Leistungen können ggf. gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch genommen werden. Sofern wir freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, begründet dies keine Verpflichtung, diese dauerhaft bereitzustellen und keinen Anspruch des Kunden, diese nutzen zu können. Wir werden unentgeltliche Zusatzleistungen als solche kenntlich machen und behalten uns vor, diese ganz oder teilweise einzustellen. Wir werden die Mitglieder innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Einstellung unterrichten.
3. Mitgliedsband
3.1 Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband „smartes Trainingsarmband“, das als Nachweis der Zugangsberechtigung dient und die Nutzung der Trainingsgeräte, Getränketheke und Umkleideschränke ermöglicht. Das Mitgliedsband darf nur von dem Mitglied oder dem vertraglichen Nutzer höchstpersönlich verwendet und nicht von Dritten überlassen werden. Es ist vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, jeden Verlust des Mitgliedsbandes unverzüglich bei uns zu melden.
3.2 Das Mitgliedsband ist auch als Zahlungsmittel für Getränke und sonstige Produkte in unseren Clubräumen verwendbar. Das Mitglied kann das Mitgliedsband zu diesem Zweck aufladen oder eine Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat aktivieren. Eine Auszahlung vorhandenen Guthabens ist nicht möglich.
3.3 Vergisst das Mitglied sein Mitgliedsarmband mehr als 2-mal, wird für den Ersatz des Armbandes eine einmalige Gebühr von 20€ erhoben. Für die ersten 2-mal wird ein Leiharmband vergeben, welches am gleichen Tag zurückzugeben ist.
4. Zahlung
4.1 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeträgen für acht Wochen entspricht, im Verzug, sind wir berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
4.2 Das Mitglied darf nur aufrechnen (i) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (ii) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.
4.3. Bei Entzug des SEPA-Lastschriftmandats wird der jährlich im Voraus zu entrichtende Betrag abzüglich der schon eingezogenen Zahlung fällig
4.4 Die MOVE smart trainieren GmbH ist berechtigt, bestehende Forderungen gegenüber dem Mitglied an Dritte weiterzuverkaufen.
5. Kündigung
Die Mitgliedschaftsvereinbarung ist unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung maßgeblich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
6. Vertragsdauer und -verlängerung
6.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der vereinbarten Mindestlaufzeit
6.2 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Mitgliedschaft, oder Wechsel in eine andere Mitgliedschaft, die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 2-monatiger Vorankündigung zum Monatsende.
7. Haftung
7.1 Wir haften vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.
7.3 Die MOVE smart trainieren GmbH haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung des Mitglieds in den Clubräumen. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen und öffnen sich automatisch 5 Stunden nach Absperrung.
8. Hausordnung
Wir sind berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweiligen Clubräume aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
9. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
9.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.
9.2 Wir können bei Zugang zu den Clubräumen Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments oder anhand eines Fotos, das das Mitglied zu Vertragsbeginn freiwillig bei uns anfertigen und digital hinterlegen lassen kann, durchführen.
10. Änderungen dieser AGB
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge werden wir das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
11. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
12. Datenschutz
Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Mitgliedern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern uns ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.